Donnerstag, 8. Mai 2014

Homöopathie-Irrwitz



Da habe ich ein hübsches Bild gefunden, das die Homöopathie bezeichnend erklärt: Wenn diese  "Medizin" wirklich vergleichbar nützen würde wie die Echte das tut, dann würde es auch Homöopathienotärzte geben, wie dieser  hier gezeichnete. Aber es ist einfacher Humbug. Wenn ein Patient im Auto eingeklemmt sein Blut durch die zerborstene Scheibe spritzt, dann möchte man sich nicht den Herrn mit den tausend Zuckerkügelchen wünschen. Sondern  einen richtigen Arzt mit Notfallmedizinausbildung.

Dienstag, 6. Mai 2014

Fahrlässigkeit zu bestrafen dient nur der Rachsucht des Mobs


Ein Kapitän fährt sein Schiff aus Leichtsinn in den Untergang, ein Arzt macht einen Fehler und ein Mensch stirbt.

 

Beide gehören nicht vor rein Gericht!

 

Wir müssen zwei Tätertypen unterscheiden. Den Intentionstäter  und den Nichtintentionstäter.

 

Nur beim Intentionstäter macht das erste Ziel des Strafrechts, der Gesellschaftsschutz wirklich Sinn. Nur beim Intentionstäter ist  vom Risiko der Gesellschaft  auf  eine Wiederholungstat auszugehen.

Nichtintentionstäter gehören niemals ins Gefängnis. Nur das mittelalterliche Verlangen des Mob  nach öffentlicher Rache bringt einen Nichtintentionstäter wie den italienischen Kapitän hinter Gitter, der durch Leichtsinn sein Schiff, die Costa Concordia  versenkte und 32 Menschen damit unabsichtlich in den Tod riss.

 

Wie ist mit  Nichtintentionstätern umzugehen?

Ein anderes Ziel der Aufklärung der Umstände der Schädigung ist zu definieren!

Ziel sollte  nicht  die Beschreibung und Messung des entstandenen Leides sein. Ein gänzlich neues Ziel der Aufklärung muss definiert werden.

Die Frage sollte auf das Intensivste bearbeitet werden: Wie kann eine ähnliche Situation, eine ähnliche Verkettung  von Umständen verhindert werden? Was kann aus dem Desaster gelernt werden? Ist zu erwarten, dass der Nichtintentionstäter für die Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit genügend ausgebildet ist? Kann oder sollte  er  gezielt nachgeschult werden? Liegt ein sogenannter „Leichtsinn“ vor? Kann die Handlungsweise des  Auslösers dieses Desasters auf einen zu oberflächlichen Umgang mit Berufsproblemen zurückgeführt werden, kann hier abgeholfen werden oder  war  aus der bisherigen Lebensgeschichte zu erkennen, dass die Persönlichkeit schon immer ungeeignet für  die Anforderung war. Dann wäre  eine  Umschulung  nötig. Ziel sollte nie  die Beschädigung eines Nichtintentionstäters sein, sondern ein Beispiel für  kommende Professionelle in gleicher Lage, das sie ermutigt, sich zu offenbaren.

 

Wie dringlich eine solche neue Zieldefinition im Strafrecht wäre, ist auch aus  einem anderen Aspekt erkennbar, der besonders  im ärztlichen Beruf als Problem auftritt.

 

Die Vertuschung.

Wenn der Arzt einen Fehler macht, dann wird er für die Veröffentlichung bestraft. Zwar gibt es  anonyme Datensammlungen typischer Ärztefehler, aus denen die Kollegen lernen können. Es macht aber  einen gigantischen Unterschied, ob das Aufdecken eines Fehlers mit Freiheitsstrafe, Berufsverbot oder gesellschaftlicher Ächtung bedroht sein kann oder ob das nicht der Fall ist. Wäre die Selbstanzeige straffrei, ähnlich der Kronzeugenregelung, dann könnte eine vollkommen neue Fehlerkultur in der Medizin entstehen. Ärzte könnten mit ihren betroffenen Patienten mitfühlen und sie könnten Ihnen auch ihre  eigenen Gefühle von Trauer und Sorge mitteilen, ohne die gegenwärtigen Konsequenzen hinnehmen zu müssen. Wenn gegenwärtig ein Arzt seinem Patienten einen Fehler eingesteht, dann ist er auf Gedeih und Verderb diesem Patienten ausgeliefert. Weil der Patient obendrein fast nur dann  eine Aussicht auf finanzielle Hilfe zum Ausgleich des erlittenen Schadens hat, wenn er den Arzt als „Täter“ überführen kann, wäre eine emotionale Einigung, eine Aussöhnung zwischen Arzt und Patient von finanziellem Nachteil für den Geschädigten.

Dass so ein, die Aggression beförderndes  System nicht zum Frieden und zur qualitativen Besserung der Medizin beiträgt, das liegt auf der Hand. Vertuschung und Polarisation sind dagegen die Folgen.

Dies sind schlimme Nebenwirkungen des Strafrechtes.

 

Wie viel besser wäre es doch, die  Ärzte, die Fehler gemacht haben nachzuschulen, wenn das  nötig erscheint, alle Kollegen über das Gefahrenpotential dieser unglücklich gelaufenen Therapie zu informieren und die finanzielle Entschädigung des Patienten von einer unabhängigen Kommission beurteilen zu lassen, deren Ziel die Minderung von Härten sein sollte und nicht das auch nicht  seltene Bedürfnis nach großem finanziellen Gewinn, wie das  bei amerikanischen Schadenersatzprozessen vorgemacht wird.

 

Das Bedürfnis der Zuschauer oder Angehörigen nach Rache darf hier auch nicht ignoriert werden. Wie bereits beschrieben, ist es ein überall auf der Welt zu beobachtendes Phänomen und daher ist es sehr wahrscheinlich, dass es ein, der menschlichen Spezies  unveränderbar zugehöriges Verhaltensmuster ist. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass ein Rachebedürfnis  genetisch fixiert ist. Weil dies jedoch den Zielen unserer Kultur widerspricht sollte die Rache nicht ausgelebt werden dürfen. Für die Rachegefühle sollte jedoch eine Möglichkeit der Befriedigung angeboten werden. Das beträfe hauptsächlich die unmittelbar betroffenen Menschen. Angehörige des Opfers  oder die Geschädigten selbst.

Es gibt bereits gute Verfahren zum Abbau von aggressiven Impulsen und Integration von Rachegefühlen und  entsprechenden Handlungsimpulsen in der modernen Psychotherapie. Hier gäbe es vielfältige  Möglichkeiten, spezielle  Behandlungen zur Affektableitung  bei Rachegefühlen zu entwickeln.

Die mediale Verstärkung  von Emotionen bei Prozessen sollte  untersagt werden. Die Öffentlichkeit sollte keinen Anspruch auf aufpeitschende „Bericht“-Erstattung von  Prozessen über ergreifende Taten haben, sondern nur  auf Fakten, ähnlich den Protokollen der Kriminalpolizei und der Forensik. Dort gelingt es auch, die Emotionen möglichst gering zu halten um die kriminalistische Aufklärung des Tatablaufes zu optimieren. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass Fernsehübertragungen aus dem Gericht verboten werden, wenn eine reißerische Reportage über die Vorgänge im Gericht jederzeit möglich ist. Das Glätten der Wogen wäre  Pflicht einer hochstehenden Zivilisation  mit humanistischen Zielen.

 

Wenn diese Beruhigung der Öffentlichkeit mit  einer lückenlosen, weil straffreien Aufklärung unbeabsichtigter Desaster einherginge, wäre ein Zivilisationsquantensprung geleistet.