Donnerstag, 8. Mai 2014
Homöopathie-Irrwitz
Da habe ich ein hübsches Bild gefunden, das die Homöopathie bezeichnend erklärt: Wenn diese "Medizin" wirklich vergleichbar nützen würde wie die Echte das tut, dann würde es auch Homöopathienotärzte geben, wie dieser hier gezeichnete. Aber es ist einfacher Humbug. Wenn ein Patient im Auto eingeklemmt sein Blut durch die zerborstene Scheibe spritzt, dann möchte man sich nicht den Herrn mit den tausend Zuckerkügelchen wünschen. Sondern einen richtigen Arzt mit Notfallmedizinausbildung.
Dienstag, 6. Mai 2014
Fahrlässigkeit zu bestrafen dient nur der Rachsucht des Mobs
Ein Kapitän
fährt sein Schiff aus Leichtsinn in den Untergang, ein Arzt macht einen Fehler
und ein Mensch stirbt.
Beide
gehören nicht vor rein Gericht!
Wir müssen
zwei Tätertypen unterscheiden. Den Intentionstäter und den Nichtintentionstäter.
Nur beim
Intentionstäter macht das erste Ziel des Strafrechts, der Gesellschaftsschutz
wirklich Sinn. Nur beim Intentionstäter ist
vom Risiko der Gesellschaft auf eine Wiederholungstat auszugehen.
Nichtintentionstäter
gehören niemals ins Gefängnis. Nur das mittelalterliche Verlangen des Mob nach öffentlicher Rache bringt einen
Nichtintentionstäter wie den italienischen Kapitän hinter Gitter, der durch
Leichtsinn sein Schiff, die Costa Concordia versenkte und 32 Menschen damit unabsichtlich
in den Tod riss.
Wie ist
mit Nichtintentionstätern umzugehen?
Ein anderes
Ziel der Aufklärung der Umstände der Schädigung ist zu definieren!
Ziel sollte nicht
die Beschreibung und Messung des entstandenen Leides sein. Ein gänzlich
neues Ziel der Aufklärung muss definiert werden.
Die Frage sollte
auf das Intensivste bearbeitet werden: Wie kann eine ähnliche Situation, eine
ähnliche Verkettung von Umständen
verhindert werden? Was kann aus dem Desaster gelernt werden? Ist zu erwarten,
dass der Nichtintentionstäter für die Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen
Tätigkeit genügend ausgebildet ist? Kann oder sollte er
gezielt nachgeschult werden? Liegt ein sogenannter „Leichtsinn“ vor?
Kann die Handlungsweise des Auslösers
dieses Desasters auf einen zu oberflächlichen Umgang mit Berufsproblemen zurückgeführt
werden, kann hier abgeholfen werden oder
war aus der bisherigen
Lebensgeschichte zu erkennen, dass die Persönlichkeit schon immer ungeeignet
für die Anforderung war. Dann wäre eine
Umschulung nötig. Ziel sollte
nie die Beschädigung eines
Nichtintentionstäters sein, sondern ein Beispiel für kommende Professionelle in gleicher Lage, das
sie ermutigt, sich zu offenbaren.
Wie
dringlich eine solche neue Zieldefinition im Strafrecht wäre, ist auch aus einem anderen Aspekt erkennbar, der
besonders im ärztlichen Beruf als
Problem auftritt.
Die
Vertuschung.
Wenn der
Arzt einen Fehler macht, dann wird er für die Veröffentlichung bestraft. Zwar
gibt es anonyme Datensammlungen
typischer Ärztefehler, aus denen die Kollegen lernen können. Es macht aber einen gigantischen Unterschied, ob das
Aufdecken eines Fehlers mit Freiheitsstrafe, Berufsverbot oder
gesellschaftlicher Ächtung bedroht sein kann oder ob das nicht der Fall ist.
Wäre die Selbstanzeige straffrei, ähnlich der Kronzeugenregelung, dann könnte
eine vollkommen neue Fehlerkultur in der Medizin entstehen. Ärzte könnten mit
ihren betroffenen Patienten mitfühlen und sie könnten Ihnen auch ihre eigenen Gefühle von Trauer und Sorge
mitteilen, ohne die gegenwärtigen Konsequenzen hinnehmen zu müssen. Wenn
gegenwärtig ein Arzt seinem Patienten einen Fehler eingesteht, dann ist er auf
Gedeih und Verderb diesem Patienten ausgeliefert. Weil der Patient obendrein
fast nur dann eine Aussicht auf
finanzielle Hilfe zum Ausgleich des erlittenen Schadens hat, wenn er den Arzt
als „Täter“ überführen kann, wäre eine emotionale Einigung, eine Aussöhnung
zwischen Arzt und Patient von finanziellem Nachteil für den Geschädigten.
Dass so ein,
die Aggression beförderndes System nicht
zum Frieden und zur qualitativen Besserung der Medizin beiträgt, das liegt auf
der Hand. Vertuschung und Polarisation sind dagegen die Folgen.
Dies sind
schlimme Nebenwirkungen des Strafrechtes.
Wie viel
besser wäre es doch, die Ärzte, die
Fehler gemacht haben nachzuschulen, wenn das
nötig erscheint, alle Kollegen über das Gefahrenpotential dieser
unglücklich gelaufenen Therapie zu informieren und die finanzielle
Entschädigung des Patienten von einer unabhängigen Kommission beurteilen zu
lassen, deren Ziel die Minderung von Härten sein sollte und nicht das auch
nicht seltene Bedürfnis nach großem
finanziellen Gewinn, wie das bei
amerikanischen Schadenersatzprozessen vorgemacht wird.
Das
Bedürfnis der Zuschauer oder Angehörigen nach Rache darf hier auch nicht
ignoriert werden. Wie bereits beschrieben, ist es ein überall auf der Welt zu
beobachtendes Phänomen und daher ist es sehr wahrscheinlich, dass es ein, der
menschlichen Spezies unveränderbar
zugehöriges Verhaltensmuster ist. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass ein
Rachebedürfnis genetisch fixiert ist.
Weil dies jedoch den Zielen unserer Kultur widerspricht sollte die Rache nicht
ausgelebt werden dürfen. Für die Rachegefühle sollte jedoch eine Möglichkeit
der Befriedigung angeboten werden. Das beträfe hauptsächlich die unmittelbar
betroffenen Menschen. Angehörige des Opfers
oder die Geschädigten selbst.
Es gibt
bereits gute Verfahren zum Abbau von aggressiven Impulsen und Integration von
Rachegefühlen und entsprechenden
Handlungsimpulsen in der modernen Psychotherapie. Hier gäbe es vielfältige Möglichkeiten, spezielle Behandlungen zur Affektableitung bei Rachegefühlen zu entwickeln.
Die mediale
Verstärkung von Emotionen bei Prozessen
sollte untersagt werden. Die
Öffentlichkeit sollte keinen Anspruch auf aufpeitschende „Bericht“-Erstattung
von Prozessen über ergreifende Taten
haben, sondern nur auf Fakten, ähnlich
den Protokollen der Kriminalpolizei und der Forensik. Dort gelingt es auch, die
Emotionen möglichst gering zu halten um die kriminalistische Aufklärung des
Tatablaufes zu optimieren. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass Fernsehübertragungen
aus dem Gericht verboten werden, wenn eine reißerische Reportage über die
Vorgänge im Gericht jederzeit möglich ist. Das Glätten der Wogen wäre Pflicht einer hochstehenden Zivilisation mit humanistischen Zielen.
Wenn diese
Beruhigung der Öffentlichkeit mit einer
lückenlosen, weil straffreien Aufklärung unbeabsichtigter Desaster einherginge,
wäre ein Zivilisationsquantensprung geleistet.
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